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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08 (https://dejure.org/2010,2815)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.04.2010 - L 11 KA 62/08 (https://dejure.org/2010,2815)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. April 2010 - L 11 KA 62/08 (https://dejure.org/2010,2815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Regressen eines Prüfungsausschusses von Ärzten und Krankenkassen wegen veranlasster physikalisch-medizinischer Leistungen und Arzneikostenregresse gegen einen Facharzt für Orthopädie; Zulässigkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren nach ...

  • streifler.de

    Regressansprüche wegen veranlasster physikalisch-medizinischer Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Auch der Umstand, dass ein unwirtschaftlich behandelnder Vertragsarzt aufgrund der sich aus eben dieser Behandlungsweise ergebenden Verbindlichkeiten einer Gefährdung seiner beruflichen Existenz ausgesetzt sein kann, ist kein anzuerkennender Gesichtspunkt für eine Verminderung oder gar das Unterbleiben eines Verordnungsregresses (BSG, Urteil vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R -).

    Es gilt eine vierjährige Ausschlussfrist (BSG, Urteile vom 14.05.1997 - 6 Rka 63/95 - und vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R -), die dann gewahrt ist, wenn der Bescheid über die Honorarkürzung dem Vertrags(Zahn)arzt - wie vorliegend - innerhalb von vier Jahren nach der vorläufigen Honorarabrechnung zugegangen ist.

    Dies gilt nicht nur für Honorarkürzungen, sondern auch für Arzneikostenregresse und gilt auch dann, wenn der Arzt noch nicht auf das Ergebnis einer für das Vorquartal durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung reagieren konnte und auch sonst bisher keine "Mahnung" erfolgte sowie auch dann, wenn früher Praxisbesonderheiten anerkannt wurden (vgl. BSG vom 19.06.1996 - 6 Rka 40/95 -, vom 18.06.1997 - 6 RKa 95/96 -, vom 27.6.2001 - B 6 KA 66/00 R -, vom 21.5.2003 - B 6 KA 32/02 R -, vom 28.4.2004 - B 6 KA 24/03 R -, vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B - und zuletzt vom 05.11.2008 - 6 KA 63/07 R und 6 KA 64/07 -).

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Umstände, die sich ausschließlich auf den Arzt, seine Ausbildung oder seine Praxisausstattung beziehen, sind dem grundsätzlich nicht zuzuordnen (BSG, Urteil vom 21.06.1995 - 6 Rka 35/94 - LSG NRW, Urteil vom 04.11.1998 - L11 KA 174/97 -).

    Entscheidend für das Vorliegen von Praxisbesonderheiten ist, welche Leistungen die zu behandelnde Krankheit erforderlich macht; maßgeblich ist damit die Morbiditätsstruktur der Patienten des betroffenen Arztes (BSG, Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 -).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfgremien bei hohem Anteil an ausländischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Ein hoher Ausländeranteil stelle keine Praxisbesonderheit dar (BSG, Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R -).

    Aus einer ausländischen Staatsangehörigkeit bzw. einer ausländischen Herkunft eines Patienten lässt sich kein gegenüber Patienten inländischer Herkunft erhöhter Leistungsbedarf ableiten (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R -).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Dies gilt nicht nur für Honorarkürzungen, sondern auch für Arzneikostenregresse und gilt auch dann, wenn der Arzt noch nicht auf das Ergebnis einer für das Vorquartal durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung reagieren konnte und auch sonst bisher keine "Mahnung" erfolgte sowie auch dann, wenn früher Praxisbesonderheiten anerkannt wurden (vgl. BSG vom 19.06.1996 - 6 Rka 40/95 -, vom 18.06.1997 - 6 RKa 95/96 -, vom 27.6.2001 - B 6 KA 66/00 R -, vom 21.5.2003 - B 6 KA 32/02 R -, vom 28.4.2004 - B 6 KA 24/03 R -, vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B - und zuletzt vom 05.11.2008 - 6 KA 63/07 R und 6 KA 64/07 -).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Dies gilt nicht nur für Honorarkürzungen, sondern auch für Arzneikostenregresse und gilt auch dann, wenn der Arzt noch nicht auf das Ergebnis einer für das Vorquartal durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung reagieren konnte und auch sonst bisher keine "Mahnung" erfolgte sowie auch dann, wenn früher Praxisbesonderheiten anerkannt wurden (vgl. BSG vom 19.06.1996 - 6 Rka 40/95 -, vom 18.06.1997 - 6 RKa 95/96 -, vom 27.6.2001 - B 6 KA 66/00 R -, vom 21.5.2003 - B 6 KA 32/02 R -, vom 28.4.2004 - B 6 KA 24/03 R -, vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B - und zuletzt vom 05.11.2008 - 6 KA 63/07 R und 6 KA 64/07 -).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteile vom 01.04.1993 - 1 RK 16/92 - mwN und vom 29.01.1997 - 5 RJ 52/94 -).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Dies gilt nicht nur für Honorarkürzungen, sondern auch für Arzneikostenregresse und gilt auch dann, wenn der Arzt noch nicht auf das Ergebnis einer für das Vorquartal durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung reagieren konnte und auch sonst bisher keine "Mahnung" erfolgte sowie auch dann, wenn früher Praxisbesonderheiten anerkannt wurden (vgl. BSG vom 19.06.1996 - 6 Rka 40/95 -, vom 18.06.1997 - 6 RKa 95/96 -, vom 27.6.2001 - B 6 KA 66/00 R -, vom 21.5.2003 - B 6 KA 32/02 R -, vom 28.4.2004 - B 6 KA 24/03 R -, vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B - und zuletzt vom 05.11.2008 - 6 KA 63/07 R und 6 KA 64/07 -).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 24/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags (zahn) arzt - Ermessensspielraum der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Dies gilt nicht nur für Honorarkürzungen, sondern auch für Arzneikostenregresse und gilt auch dann, wenn der Arzt noch nicht auf das Ergebnis einer für das Vorquartal durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfung reagieren konnte und auch sonst bisher keine "Mahnung" erfolgte sowie auch dann, wenn früher Praxisbesonderheiten anerkannt wurden (vgl. BSG vom 19.06.1996 - 6 Rka 40/95 -, vom 18.06.1997 - 6 RKa 95/96 -, vom 27.6.2001 - B 6 KA 66/00 R -, vom 21.5.2003 - B 6 KA 32/02 R -, vom 28.4.2004 - B 6 KA 24/03 R -, vom 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B - und zuletzt vom 05.11.2008 - 6 KA 63/07 R und 6 KA 64/07 -).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Die vom ihm zu Grunde gelegte 40-Prozent-Grenze unterliegt keinen Beanstandungen (s. dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 23.02.2005 - R 6 KA 79/03 -).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08
    Unabhängig davon verbleibt mit der dem Kläger von dem Beklagten belassenen Toleranz von + 60 % - also bei einem Honorarvolumen von 160 % - mehr als hinreichender Raum für eine wirtschaftliche Behandlung von ihm in den Vordergrund gestellter Patienten mit Osteoporose (vgl. dazu BSG, SozR 3-2500 § 106 Nr. 15).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 64/07 R

    Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine

  • BSG, 30.05.2006 - B 6 KA 14/06 B

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Vertragsärztlichen Versorgung, Voraussetzung

  • BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 5/79

    Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise - Vergleich mit dem

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 95/96

    Wirtschaftlichkeitsprüfung, Honorarkürzung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 11 KA 90/99

    Festsetzung von Heilmittelregressen durch den Prüfungsausschuss der Ärzte und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - L 11 KA 174/97

    Rechtmäßigkeit von Kürzungen eines von einem Arzt für Orthopädie geforderten

  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 31/84

    Ausstattung einer Kassenarztpraxis - Mehraufwand eines Arztes - Arzt -

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 24/89

    Verspäteter Antrag einer Krankenkasse auf Überprüfung der Honorarforderungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1981 - L 11 Ka 5/80
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 46/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Diese dient im Wesentlichen dazu, die rechtliche Prüfung des Behandlungs- bzw. Verordnungsverhaltens durch medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte zu ergänzen und abzurunden (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R - und vom 11.12.2002 - B 6 KA 1/2 R - LSG NRW, Urteil vom 05.04.2000 - L 11 KA 90/99 - und vom 13.04.2010 - L 11 KA 62/08 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 5 KA 1416/14
    Der Beklagte hat auch das vom Kläger nicht weiter substantiierte Vorbringen zu Praxisbesonderheiten zu Recht nicht berücksichtigt (vgl. allgemein zum vom (Zahn-)Arzt geltend gemachten hohen Anteil an Ausländern oder Sozialhilfeempfängern als Praxisbesonderheit Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.04.2010, - L 11 KA 62/08 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG; LSG Thüringen, Urteil vom 05.07.2006, - L 4 KA 1034/03 -, jeweils in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2005 - L 3 KA 75/12
    Die Behandlung der Osteoporose stellt für die Arzneigruppe der Orthopäden ein regelmäßiges und typisches Leistungsangebot dar (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2011 - L 11 KA 38/09 - und Beschluss vom 13. April 2010 - L 11 KA 62/08 -, jeweils juris).
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